Arbeiterkammer-Wahl: 500.000 NÖ-Beschäftigte wählen ihre ...
Das Wahllokal am St. Pöltner Hauptbahnhof ist seit sechs Uhr früh für die ÖBB-Bediensteten für die Stimmabgabe bei der AK-Wahl in Niederösterreich geöffnet. Es ist traditionell eines der ersten Wahllokale bei der Arbeiterkammerwahl im Bundesland. Insgesamt wird es bei der Wahl von 10. bis 23. April fast 5.000 solcher betrieblicher Wahllokale an fast 1.000 Betriebsstandorten geben.
Bei der AK-Wahl in Niederösterreich treten insgesamt sechs Listen an, die um die 110 Sitze im Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerparlament konkurrieren. Diese Listen repräsentieren verschiedene politische und gewerkschaftliche Richtungen, wodurch eine breite Palette an Interessen und Anliegen der Beschäftigten in NÖ abgedeckt wird. Die Wahlbeteiligung und die Verteilung der Stimmen auf die einzelnen Listen werden maßgeblich darüber entscheiden, welche Richtungen und Themen in den kommenden fünf Jahren im Fokus der Arbeiterkammerarbeit stehen werden.
Die AK-Wahl in Niederösterreich gilt als wesentliches demokratisches Instrument, das den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglicht, ihre Interessenvertretung aktiv mitzugestalten und Einfluss auf die Gestaltung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen zu nehmen.
Wo und wie gewählt werden kann
An fast 1.000 Standorten im gesamten Bundesland werden fast 5.000 Wahllokale zur Verfügung gestellt, deren Öffnungszeiten im jeweiligen Betrieb ausgehängt werden. Für Betriebe ohne Betriebswahlsprengel wurden die Wahlkarten bereits versandt, wobei Wahlkartenwählerinnen und -wähler auch die Möglichkeit haben, öffentliche Wahllokale in den Bezirks- und Servicesstellen der AK Niederösterreich zu nutzen. „Sie können bis 23. April per Briefwahl ihre Stimme abgeben oder in einer unserer Bezirks- und Servicestellen wählen“, sagt Wahlleiter Christian Haberle.
Wahlberechtigt zur AK-Wahl in Niederösterreich sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Als wahlberechtigt gelten alle Mitglieder der Arbeiterkammer, die zum Stichtag – wenige Wochen vor der Wahl – unselbstständig beschäftigt sind oder einen freien Dienstvertrag haben. Dies schließt auch Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, karenzierte Arbeitnehmer:innen sowie jene im Zivil- oder Präsenzdienst oder die in den letzten 12 Monaten arbeitslos geworden sind, ein, sofern sie sich rechtzeitig in die Wählerliste eintragen lassen.
Beantragung einer Wahlkarte ist ein zentraler Aspekt der Wahl, der es den Wahlberechtigten ermöglicht, per Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Die Beantragung kann online über die Plattform oesterreich.gv.at erfolgen, wofür die ID Austria oder der EU-Login benötigt wird. Diese Möglichkeit besteht nicht nur für die AK-Wahl, sondern auch für andere Wahlen auf nationaler Ebene, wie beispielsweise die Europawahl.
Das vorläufige Endergebnis der AKNÖ-Wahlen wird am 24. April im AK-Zentrum St. Pölten bekannt gegeben. Das endgültige Ergebnis soll am 27. April feststehen. Ende Mai wird das frisch gewählte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer-Parlament mit den 110 Kammerrätinnen und -rätinnen das erste Mal zusammenkommen. Die NÖN berichtete dazu im Detail.
Alle Informationen zur AK Wahl in Niederösterreich findet man online hier.