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Regierung will geblockte Altersteilzeit abschaffen und verlängert ...

Regierung will geblockte Altersteilzeit abschaffen und verlängert
Faktisches Pensionsantrittsalter soll an das gesetzliche angepasst werden, AMS-Fachkräfteausbildung attraktiver werden.

Die Regierung hat sich bei der Regierungsklausur auch dem Themenschwerpunkt des Pensionslochs und Fachkräftemangels gewidmet. Konkrete Ergebnisse blieben dazu zwar noch weitestgehend aus, angekündigt wurde allerdings eine Arbeitsgruppe mit Arbeits-, Sozial- und Finanzminister unter Einbindung der Parlamentsklubs. Sie sollen konkrete Maßnahmen erarbeiten. 

Die dort abzuhandelnden Themen sind u.a. eine Attraktivierung der Erwerbstätigkeit parallel zum Bezug einer Eigenpension ab dem Regelpensionsalter, eine Erhöhung der Anreize für einen Verbleib im Erwerbsleben über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus, eine Erhöhung der Anzahl und des Freibetrags für die Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen sowie die Evaluierung weiterer bestehender Steuerbefreiungen von Lohn- und Gehaltszulagen.

Zugang zur Altersteilzeit verzögert

Am Mittwoch präsentierte Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) aber dennoch erste konkrete Maßnahmen. Mit ihnen soll der Fachkräftemangel gemildert und Menschen länger im Beruf gehalten werden.

Fest steht jetzt schon, dass die geblockte Altersteilzeit abgeschafft werden soll. Weil das derzeitige Modell in einer Zeit der Pensionslücken und vorzeitigen Pensionsantrittes nicht dienlich ist, soll sie Schritt für Schritt abgeschafft werden. Konkret heißt es von der Bundesregierung, dass der Zugang zu dieser Form der Altersteilzeit durch Anhebung des frühestmöglichen Zugangsalters von derzeit fünf Jahren vor Vollendung des Regelpensionsalters um sechs Monate pro Kalenderjahr angehoben wird. Beginnen soll das mit dem 1. Jänner 2024. 

Bildungsbonus für Fachkräfteausbildung

Der bereits 2020 eingeführte Bildungsbonus für Personen in Fachkräfteausbildungen beim AMS soll verlängert, erhöht und erweitert werden, heißt es am Mittwoch bei der Präsentation der Ergebnisse der Regierungsklausur. Der Bonus habe gezeigt, dass sich die Anzahl der Abschlüsse der AMS-Fachkräfteausbildungen (Lehrausbildungen und höhere formale Abschlussformen) erhöht hat. Seit 2020 wurden darin 29,3 Millionen Euro investiert, die Ausbildungsquote hab sich seither um 11 Prozent auf 57.170 Personen gesteigert. Genau dieser Bonus werde jetzt für das Jahr 2023 verlängert.

Im Jahr 2024 soll der Schulungszuschlag und Bildungsbonus in drei Stufen neu geregelt werden. Zudem soll der Ausbildungsbonus jährlich valorisiert werden. Konkret: Für eine Ausbildung, die länger als drei Monate dauern, werde es einen dreifachen Schulungszuschlag geben. Das werde etwa 200 Euro entsprechen. 

Bei Ausbildungen ab einer Dauer von einem Jahr, werde der fünffache Schulungszuschlag ausgezahlt, das entspreche etwa 340 Euro. Eingeschleift werde diese Auszahlung bei einem Grenzbetrag von 1.400 Euro, das betrifft Personen mit Arbeitslosengeld, das durch den Zuschlag ein Einkommen von 1.400 Euro übersteigt. Dennoch wird betont: Personen mit einem höheren Arbeitslosengeld würden jedenfalls Zusatzzahlungen im Ausmaß des dreifachen Zuschlags erhalten. 

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