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Birkenstock-Sandalen sind keine Werke der "angewandten Kunst"

BirkenstockSandalen sind keine Werke der angewandten Kunst
Der deutsche Bundesgerichtshof entschied am Donnerstag, dass Birkenstock-Sandalen keine Kunstwerke sind. Konkurrenzprodukte müssen somit nicht vom Markt genommen werden

Gerichtsurteil

Der deutsche Bundesgerichtshof entschied am Donnerstag, dass Birkenstock-Sandalen keine Kunstwerke sind. Konkurrenzprodukte müssen somit nicht vom Markt genommen werden

20. Februar 2025, 09:38

Schuhmacher Karl Birkenstock schuf seine ersten Werke in den 70er-Jahren, der Designschutz für einige Modelle ist mittlerweile abgelaufen.
Foto: APA/dpa/Rolf Vennenbernd

Karlsruhe – Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst und genießen folglich keinen Urheberrechtsschutz. Dieses Urteil verkündete am Donnerstag der deutsche Bundesgerichtshof und wies damit eine Klage des Herstellers ab. Ähnlich designte Konkurrenzprodukte müssen somit nicht vom Markt genommen werden. "Die Ansprüche sind unbegründet, weil es keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.

Konkret ging es um die Modelle Madrid, Arizona, Boston und Gizeh. Für diese wollte das Unternehmen, das 2021 mehrheitlich an die amerikanisch-französische Beteiligungsgesellschaft L Catterton verkauft wurde, Urheberschutz erreichen.

Urheberschutz versus Designschutz

Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass Urheberschutz noch 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers gilt. Designschutz endet dagegen nach 25 Jahren. Da der Schuhmacher Karl Birkenstock, Jahrgang 1936, lebt und seine ersten Modelle in den 70er-Jahren geschaffen hat, hätte ein Schutz vor Nachahmern nur erreicht werden können, wenn die Sandalen als Werke der angewandten Kunst eingestuft worden wären. Designschutz ist für die frühen Modelle bereits abgelaufen.

Der juristische Unterschied zwischen Design und Kunst besteht darin, dass sich Design aus Form, Material und Erscheinungsbild ergibt und eine Gebrauchsfunktion erfüllt. Bei Werken der angewandten Kunst muss die individuelle künstlerische Kreativität erkennbar sein, und die Gestaltung muss über die Funktionalität hinausgehen.

Birkenstock-Anwalt Konstantin Wegner sagte nach dem Richterspruch, die Sandalen hätten ein "ikonisches Design", und kündigte weitere Verfahren an. Dabei wolle man noch Argumente nachlegen. Einzelheiten nannte er zunächst nicht.

Bereits das Oberlandesgericht Köln hatte im Jänner 2024 verneint, dass es sich bei den Birkenstock-Sandalen um Werke der angewandten Kunst handelt. Das entschied nun auch der BGH als höchste Instanz für Zivilstreitigkeiten. Damit wurde die Revision von Birkenstock gegen die Urteile des OLG Köln zurückgewiesen. (Reuters, 20.2.2025)

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