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Staatsanwaltschaft Fulda ermittelt gegen Florian Silbereisen

Es geht um gecancelte Indianer und verhunzte Sprache: Die Staatsanwaltschaft Fulda ermittelt gegen den Moderator Florian Silbereisen. Angezeigt hat ihn der Linken-Politiker und Songschreiber Diether Dehm.

Es geht um gecancelte Indianer und verhunzte Sprache: Die Staatsanwaltschaft Fulda ermittelt gegen den Moderator Florian Silbereisen. Angezeigt hat ihn der Linken-Politiker und Songschreiber Diether Dehm.

Nach einer Strafanzeige gegen Showmaster Florian Silbereisen hat die Staatsanwaltschaft Fulda ein Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz eingeleitet. "Falls eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Fulda besteht, wird zu prüfen sein, ob ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich einer Straftat, insbesondere eines Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz vorliegt", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag.

Zuerst hatte die Fuldaer Zeitung über das Thema berichtet. Silbereisen wollte sich laut Deutscher Presse-Agentur zunächst nicht dazu äußern. Die Anzeige hatte der Songautor und ehemalige Linken-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm, der ursprünglich aus Frankfurt stammt, erstattet. Grund dafür sei eine aus seiner Sicht unzulässige Abänderung seines Liedtextes.

Wort "Indianer" gestrichen

Bei der Mitte Januar im MDR ausgestrahlten Abschiedsshow für Sänger Jürgen Drews mit dem Titel "Zum allerletzten Mal: Der große Schlagerabschied" habe Silbereisen seinen Song "1.000 und 1 Nacht (Zoom!)" mit der Zeile gesungen: "Erinnerst du dich, wir haben zusammen gespielt" - statt "Erinnerst du dich, wir haben Indianer gespielt", wie es im Originaltext des Songs heißt.

Der MDR teilte auf Anfrage mit: "Die von Ihnen angesprochene vermeintliche Strafanzeige ist uns nicht bekannt. Daher werden wir uns dazu nicht äußern." Die Anzeige richtet sich gegen Silbereisen und enthält auch "die Bitte um Prüfung einer Mitschuld der ARD", wie Dehm und auch die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagten.

Bleibt Verfahren in Fulda?

Die Behörde prüfe nun auch die Zuständigkeit, möglich sei etwa, dass das Verfahren an den Austragungsort der Sendung weitergeleitet werde, so die Sprecherin. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Dehm geht davon aus, dass es politische Gründe hatte, dass das Wort Indianer gestrichen wurde. Wichtiger als die Begrifflichkeit sei, für die Menschen etwas zu tun, damit es ihnen besser gehe. In der Streichung des Begriffes sieht Dehm einen paternalistischen Versuch, die Sprache zu "verhunzen".

Weitere Informationen

Sendung: hr-iNFO, 23.01.2023, 21 Uhr

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