Causa Teichtmeister: Burgtheater erhält keine Akteneinsicht
Nebenbei verweist das Landesgericht auf die "massive Medienberichterstattung" in der Causa Teichtmeister, "wodurch auch wesentliche Informationen aus dem Strafakt öffentlich kursieren. Zeitpunkt, Umfang und Art der Kenntnis des Angeklagten vom anklagegegenständlichen Tatvorwurf und seine grundsätzlich geständige Verantwortung im Strafverfahren sind bereits einer Vielzahl von Medienberichten zu entnehmen". Abschließend wird festgehalten, die Behauptung, die Beweislage und damit die Rechtsposition des Burgtheaters würden sich mit Kenntnis des gesamten Akteninhalts verbessern, sei "zu unsubstanziiert" und das vorgegebene rechtliche Interesse daher "nicht ausreichend glaubhaft gemacht".
Noch kein Verhandlungstermin in SichtAn 8. Februar hätte am Wiener Landesgericht der Prozess gegen Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (§207a StGB) über die Bühne gehen sollen. Die Verhandlung musste kurzfristig wegen Erkrankung des Angeklagten abberaumt werden. Ein neuer Verhandlungstermin ist vorerst nicht in Sicht, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am 7. März mit. Laut Salzborn ist weiterhin davon auszugehen, dass Teichtmeister aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig ist. Der zuständige Richter habe Unterlagen zum aktuellen Gesundheitszustand Teichtmeisters angefordert. "Es wird laufend geprüft, ob Verhandlungsfähigkeit gegeben ist", sagte Salzborn. Der Rechtsvertreter Teichtmeisters, der Wiener Rechtsanwalt Michael Rami, machte auf APA-Anfrage keine Angaben zum Befinden seines Mandanten: "Ich habe dazu nichts zu sagen."