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Kinderpornografie: Schauspieler Florian Teichtmeister muss vor ...

Kinderpornografie Schauspieler Florian Teichtmeister muss vor
Schauspieler Florian Teichtmeister muss sich am 8. Februar vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, pornografische Darstellungen Minderjähriger auf mehreren Geräten gespeichert zu haben.

Schauspieler Florian Teichtmeister muss sich am 8. Februar vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, pornografische Darstellungen Minderjähriger auf mehreren Geräten gespeichert zu haben.

Wie im Straflandesgericht auf „Presse"-Anfrage offiziell bestätigt wird, muss sich Schauspieler Florian Teichtmeister (43) am 8. Februar vor einem Strafgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, pornografische Darstellungen Minderjähriger auf mehreren Geräten gespeichert zu haben.

Die Anklage wirft dem aus „Tatort“ oder „Soko Kitzbühel“ bekannten Schauspieler vor, große Mengen des verbotenen Materials (Bilddateien) gehortet zu haben. Teichtmeister, der auch im Burgtheater spielte, wird von Anwalt Philipp Wolm verteidigt, medienrechtliche beraten wird er von Anwalt Michael Rami.

Letzterer erklärte der „Presse“: „Florian Teichtmeister wird sich im Hauptverfahren schuldig bekennen. Er war im gesamten Ermittlungsverfahren geständig, hat immer mit den Behörden kooperiert und befindet sich seit zwei Jahren in psychologischer Behandlung, mit deren Hilfe es ihm gelungen ist seine seelischen Probleme aufzuarbeiten, die ihn zum Besitz der besagten Dateien gebracht hatten.“ Und: „Er übernimmt somit die volle Verantwortung für die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, möchte aber festhalten, dass ihm ein rein digitales Delikt vorzuwerfen ist, er also keinerlei strafbare Handlungen gegen Menschen gesetzt hat."

Diesem Ansatz der Verteidigung halten Strafrechtler entgegen, dass das Konsumieren von Kinderpornografie dazu führt, dass es immer neue Opfer gibt. Wie nun das Verhalten des Schauspielers zu beurteilen sein wird, ist Sache des Richters. Laut der Gratiszeitung „Heute“ wurden bei dem nunmehrigen Beschuldigten 58.000 Dateien mit kinderpornografischem Material gefunden. Das Material, welches zwischen 2008 und 2021 gesammelt worden sein soll, war bei einer Hausdurchsuchung auf Laptops, Mobiltelefonen und USB-Sticks entdeckt worden. Laut einem ORF-Bericht hatte Teichtmeisters frühere Lebensgefährtin die Polizei auf die Spur des Künstlers gebracht, nachdem die Frau offenbar einschlägige Bilder auf einem Handy des Mannes gesehen hatte.

Haftstrafe droht

Laut Paragraf 207a des Strafgesetzbuches (dieser wird Teichtmeister per Strafantrag vorgeworfen) ist etwa mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bedroht, wer sich eine pornografische Darstellung einer unmündigen Person verschafft oder eine solche besitzt. Diese Gesetzesstelle kennt außerdem noch andere Ausprägungen der Tatbegehung.   

Teichtmeister besuchte das Max-Reinhardt-Seminar, ab 2005 war er Ensemblemitglied des Theaters in der Josefstadt und wechselte mit der Saison 2019/20 ins Ensemble des Burgtheaters. Dort war er zuletzt in Daniel Kehlmanns "Nebenan" und Oscar Wildes "Bunbury“ zu sehen, weiters stand er in Shakespeares "Der Sturm" auf der Bühne.

In die "Die Toten von Salzburg“ spielte er den Major Palfinger. Werke mit Teichtmeister werden nun allerdings einstweilen nicht mehr vom ORF ausgestrahlt, wie das Medienhaus betonte: "Der ORF nimmt die Vorwürfe sehr ernst und wird bis zur gerichtlichen Klärung Abstand von Herstellung und Ausstrahlung von Produktionen mit Florian Teichtmeister nehmen."

Im Burgtheater heißt es: „Mit großem Entsetzen haben wir durch die Medien von den Ermittlungsergebnissen und dem anstehenden Strafverfahren gegen Florian Teichtmeister erfahren. Die Presseerklärungen seiner Anwälte sprechen von ‚geständig‘ und ‚schuldig bekennen‘, es besteht für uns daher kein Zweifel, dass wir mit sofortiger Wirkung Florian Teichtmeister entlassen. In der Zwischenzeit hat Florian Teichtmeister sein Arbeitsverhältnis mit dem Burgtheater mit sofortiger Wirkung beendet.“ Und: „Bis zum heutigen Tag lagen uns keine Grundlagen für eine arbeitsrechtliche Konsequenz vor, es gilt in Österreich die Unschuldsvermutung.“

(m. s./APA)

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