Trotz Genesung Darum gibt es noch keinen Teichtmeister-Termin
Am 8. Februar hätte das Strafverfahren gegen Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister, dem der Besitz von Zehntausenden Dateien mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch angelastet wird, steigen sollen. Doch der Beschuldigte war „akut erkrankt“. Seit Dienstag steht fest: Der geständige Mime ist wieder verhandlungsfähig. Einen Prozess-Termin gibt es noch nicht. Die „Krone“ kennt den Grund.
Eigentlich hätte Richter Stefan Apostol ein Gutachten zur Erkrankung einholen wollen. Jetzt ist klar: Der Schauspieler ist wieder verhandlungsfähig. „Es wurde mitgeteilt, dass Verhandlungsfähigkeit vorliegt“, sagt Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Und ergänzt, dass es noch keinen Verhandlungstermin gibt. „Es gibt weitere Umstände, die abgeklärt werden müssen“, so Salzborn im Gespräch mit der „Krone“. Richter Apostol sei demnach zu dem Schluss gekommen, dass weitere Ermittlungen in der Causa notwendig sind, weshalb er diese in Auftrag gab. Zu näheren Details gab sich Salzborn bedeckt. Sagte nur, dass dies noch Zeit in Anspruch nehme.
Die sichergestellten Dateien im FokusEs dürfte aber vorrangig um Details zu den beim Ex-TV-Kommissar sichergestellten Dateien gehen. Etwa darum, in welchen Zeiträumen wie viele Dateien angesammelt wurden und in wie vielen der zahlreichen pornografischen Darstellungen Minderjährige abgebildet sind. Gut möglich, dass sich die breit kolportierte Zahl von 58.000 Missbrauchsdarstellungen noch ändert.
„Kein Promibonus, kein Promimalus“Kritiker, die einen Justizskandal orteten, wurden eines Besseren belehrt. Selbstverständlich werde die Verhandlung öffentlich sein, heißt es seitens der Justiz. Denn zuletzt machten schräge Gerüchte die Runde: etwa, dass die Verhandlung „geheim“ steigen könnte. „Es gibt keinen Promibonus, aber auch keinen Promimalus“, stellt die Sprecherin klar.
Burgtheater blitzte abEbenfalls am Dienstag wurde bekannt, dass das Burgtheater im Strafverfahren gegen Teichtmeister keine Akteneinsicht erhält. Aus Sicht des Gerichts ist kein ausreichend begründetes rechtliches Interesse des Burgtheaters gegeben, das über „bloß wirtschaftliche Interessen“ hinausreichen würde. Der ehemalige Arbeitgeber Teichtmeisters, der seit 1. Dezember 2019 Ensemblemitglied an der Burg war und am 13. Jänner 2023 nach Bekanntwerden der gegen ihn gerichteten strafrechtlichen Anschuldigungen fristlos entlassen wurde, hatte Akteneinsicht begehrt, um die Position der Burgtheater GmbH in zukünftigen arbeitsgerichtlichen bzw. zivilrechtlichen Verfahren zu stärken.