Wiener Schauspieler: Florian Teichtmeister wegen ...
Laut mehreren Medienberichten muss sich der Wiener Schauspieler Florian Teichtmeister wegen des mutmaßlichen Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht verantworten. Das Burgtheater-Ensemblemitglied ist laut Anwalt "voll geständig". 58.000 Dateien wurden auf Datenträgern sichergestellt.
WIEN. Es sind schwere Vorwürfe, die dem Film- und TV-Schauspieler Florian Teichtmeister angelastet werden. Laut Berichten von "Heute" und dem Ö1-Mittagsjournal muss sich der gebürtige Wiener und Burgtheater-Ensemblemitglied demnächst wegen des mutmaßlichen Besitzes pornografischer Darstellungen von Minderjährigen vor Gericht verantworten.
Auf diversen Datenträgern, die in seinem Besitz sind, seien 58.000 Mediendateien mit mutmaßlich kinderpornografischem Material gefunden worden. Laut seinem Anwalt Michael Rami soll sich der Künstler schuldig bekennen, sagte er gegenüber Ö1.
Fotos aus dem Darknet heruntergeladenDie Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, bestätigte gegenüber der APA den Strafantrag gegen den Schauspieler wegen Kinderpornografie. Ein Termin wurde für Februar angesetzt. Der 43-Jährige, der das Max Reinhardt-Seminar absolvierte und seine Karriere auf der Theaterbühne startete, habe die Fotos demnach zwischen Februar 2008 und August 2021 aus dem Darknet heruntergeladen. Er selbst soll aber nie Minderjährige angerührt haben, heißt es.
Laut seinem Anwalt Michael Rami werde sich Teichtmeister bei dem Prozess schuldig bekennen. Er habe in den vergangenen eineinhalb Jahren stets mit den Behörden kooperiert und sei auch seit zwei Jahren in psychologischer Behandlung, "mit deren Hilfe es ihm gelungen ist, seine seelischen Probleme aufzuarbeiten, die ihn zum Besitz der besagten Dateien gebracht hatten", so Rami zum ORF. Teichtmeister übernehme laut seinem Anwalt "die volle Verantwortung für die Vorwürfe".
Anwalt: "Rein digitales Delikt"Der Anwalt betonte aber auch, "dass ihm ein rein 'digitales' Delikt vorzuwerfen ist, er also keinerlei strafbaren Handlungen gegen Menschen gesetzt hat". Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer sich eine pornografische Darstellung einer unmündigen Person verschafft oder eine solche besitzt.
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