OGH-Verhandlung gegen Grasser, Meischberger & Co. naht

Der Oberste Gerichtshof will die Causa Buwog abschließen. Konkret könnte die Verhandlung in der Zeit von 20. bis 25. März oder zwischen dem 14. und 17. April stattfinden.
03.02.2025 um 14:14
Wie langsam die Mühlen der Justiz manchmal mahlen, zeigt sich am Beispiel des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser (vormals FPÖ, dann ÖVP-nahe): Es ist mehr als vier Jahre her, seit das frühere Regierungsmitglied im Strafverfahren um die Privatisierung von Bundeswohnbaugesellschaften, darunter die Buwog, zu acht Jahren Haft verurteilt worden ist. Rechtskräftig ist der Spruch noch immer nicht. Nun aber wird es ernst.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) dürfte nämlich Ende März, spätestens jedenfalls in der Karwoche, die Causa, in der sich neben Grasser auch dessen Trauzeuge, der ehemalige FPÖ-Generalsekretär und nunmehrige Berater, Walter Meischberger sowie der Lobbyist Peter Hochegger sowie weitere verantworten mussten, abschließen. Wie der „Standard“ am Montag berichtet, soll am Höchstgericht am 20., 21., 24. und 25. März „voraussichtlich öffentlich“ über die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen verhandelt werden.
Karwoche als Alternative
Diese Termine, so heißt es, wurden den Verteidigern der Angeklagten zugesandt. Sollte es „triftige Gründe“ geben, die gegen eine Verhandlung an diesem Datum sprechen, können sie diese binnen fünf Tagen äußern. Sollte dem so sein, stünde die Karwoche als Ersatztermin zur Verfügung, verhandelt würde dann von 14. bis 17. April.
Bei der Causa handelt es sich um den bisher größten Korruptionsprozess in Österreichs Justizgeschichte: Sieben Jahre lang war ermittelt worden, bevor am 12. Dezember 2017 die Hauptverhandlung im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts für Strafsachen ihren Anfang nahm. 168 Tage lang wurde verhandelt, bevor sechs der insgesamt 14 Angeklagten von einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker freigesprochen wurden – diese Entscheidungen sind mittlerweile rechtskräftig.
Zu acht Angeklagten ergingen nicht rechtskräftige Schuldsprüche (zu kleineren Anklagepunkten gab es auch rechtskräftige Teilfreisprüche). So wurde etwa der ehemalige Finanzminister Grasser zu acht Jahren Haft verurteilt (er soll im Rahmen des Verkaufs von Wohnbaugesellschaften des Bundes an einer Verkaufsprovision partizipiert haben; was er vehement bestreitet). Maischberger fasste sieben Jahre Haft aus und Hochegger sechs Jahre. Alle haben dagegen beim OGH Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen eingelegt, weshalb für sie nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt.
Empfehlung an OGH
Fortan hieß es: warten. Erst im Mai des vergangenen Jahres äußerte sich schließlich die oberste Staatsanwaltschaft der Republik, die Generalprokuratur, in Form einer 160-seitigen Stellungnahme („Croquis“) zu dem Fall. Sie gab eine Empfehlung an den Obersten Gerichtshof ab, die da lautete: Das Gericht möge den erstinstanzlichen Schuldspruch in wichtigen Punkten bestätigen, und zwar betreffend Grasser „wegen der Verbrechen der Untreue (...) und der Geschenkannahme durch Beamte (...).“ Gemeint ist damit nicht nur die Sache „Buwog“, sondern auch der Punkt „Terminal Tower“ (bei Einmietung der Finanz in das Linzer Hochhaus soll ebenfalls eine Provision geflossen bzw. mitgeschnitten worden sein) sowie zum Teil das Vergehen der Fälschung eines Beweismittels.
Auch beim mitangeklagten Ex-FPÖ-Politiker Meischberger und dem früheren PR-Strategen Hochegger empfahl die Prokuratur die Untreue-Verurteilung zu halten. Fest steht: Ob sich der Oberste Gerichtshof den Empfehlungen anschließen wird, wird sich in Bälde zeigen. (hell/APA)
>>> Bericht im „Standard“