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Rechtsextremismus Fedpol lässt Martin Sellner nicht in die ...

Rechtsextremismus Fedpol lässt Martin Sellner nicht in die
Der Österreicher darf vorübergehend nicht in die Schweiz einreisen. Sellner hätte im Kanton Zürich auftreten sollen.
  • Die Bundespolizei hat eine Einreisesperre gegen Martin Sellner verhängt.
  • Sellner ist einer der Köpfe der rechtsextremen «identitären Bewegung» – er hätte in einer guten Woche einen Vortrag halten sollen.
  • Die als rechtsextrem geltende Organisation «Junge Tat» hatte auf der Plattform X verkündet: Sellner trete am 19. Oktober im Kanton Zürich auf.

Im aktuellen Bundesblatt heisst es, Sellner werde untersagt, im Zeitraum vom 10. Oktober bis zum 27. Oktober das schweizerische und liechtensteinische Gebiet «ohne ausdrückliche Bewilligung des Bundesamtes für Polizei fedpol» zu betreten.

Sellner beschäftigt die Schweizer Justizbehörden

Bereits im vergangenen März war in Tegerfelden AG ein Auftritt Sellners geplant, die Aargauer Kantonspolizei verhinderte das Referat jedoch. Sie schritt ein, weil aus ihrer Sicht die öffentliche Sicherheit nicht gewährleistet war.

Die umstrittene Person Martin Sellner

Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner darf sich nun für eine Weile nicht mehr im Kanton Aargau aufhalten. Reuters/LISI NIESNER

Martin Sellner ist der ehemalige Kopf der Identitären Bewegung in Österreich. Er referierte bei einem kürzlich bekanntgewordenen Treffen von Rechtsextremisten in Potsdam (D) über «Remigration», also dass eine grosse Zahl von Menschen ausländischer Herkunft beispielsweise Deutschland verlassen sollen – auch unter Zwang.

Dies sorgte für grosse Empörung in Deutschland und international. Zahlreiche Menschen demonstrierten in den darauffolgenden Tagen gegen die Aussagen Sellners.

Auch damals hatte das Zürcher Polizeikorps das Fedpol um ein Einreiseverbot gegen Sellner ersucht. Der Bund habe jedoch «bedauerlicherweise» darauf verzichtet, rechtzeitig eine Einreisesperre zu verhängen, wurde der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) von den Tamedia-Zeitungen zitiert.

Das Fedpol teilte damals mit: «Allein eine radikale oder extreme Gesinnung reicht nicht als Grund für eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit beziehungsweise als Rechtfertigung präventiv-polizeilicher Massnahmen.»

Auf das nun ausgesprochene vorübergehende Einreiseverbot angesprochen, erklärt ein Fedpol-Sprecher gegenüber SRF, dass man jeden Antrag jeweils einzeln prüfe. Dazu schreibt das Bundesamt: «Bei der Beurteilung, ob eine Person eine konkrete Sicherheitsbedrohung darstellt, werden bei der Sachverhaltsabklärung vielfältige Informationen berücksichtigt, darunter die Art der geäusserten Meinungen, deren Verbreitung, direkte Verbindungen zu gewaltextremistischen Gruppen oder Aktivitäten sowie gesicherte Anhaltspunkte für Aufrufe oder Beteiligungen an Gewalt.»

02:46
Aus dem Archiv: AfD und Neonazis besprechen Vertreibungsplan
Aus Tagesschau vom 11.01.2024.
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