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Holocaust-Leugnung: Ursula Haverbeck will „nur Fragen gestellt ...

HolocaustLeugnung Ursula Haverbeck will nur Fragen gestellt
Die 95 Jahre alte Frau aus Nordrhein-Westfalen ist auch in hohem Alter unbelehrbar – deswegen musste sich die 95-Jährige erneut vor einem Hamburger Gericht verantworten. Gegen ein früheres Urteil wegen Volksverhetzung war sie in Berufung gegangen.

Wegen Volksverhetzung muss sich die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck seit Freitag vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Die in rechtsextremen Kreisen populäre 95-Jährige war am 12. November 2015 vom Amtsgericht Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte die Frau Berufung eingelegt, fast neun Jahre später beschäftigt dieser Fall nun erneut die Justiz. Seit Jahrzehnten müssen sich immer wieder Strafgerichte mit den Äußerungen von Haverbeck befassen.

Die Staatsanwaltschaft in Hamburg wirft der aus Nordrhein-Westfalen stammenden Frau Volksverhetzung in zwei Fällen vor. Haverbeck soll am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt haben, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins „Panorama“ verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab. Am ersten Prozesstag wurden diese Beiträge im Gerichtssaal gezeigt. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.

Eine Ärztin begleitete die Angeklagte im Rollstuhl. „Ich habe nie den Holocaust geleugnet“, sagte die alte Frau. Sie habe lediglich Fragen gestellt. Die Äußerungen in den TV-Beiträgen seien keine Fragen, sondern Tatsachenbehauptungen, betonte daraufhin die Richterin. Sie wollte wissen, wie die Angeklagte denn heute zu ihren damaligen Aussagen stehe. Daraufhin wiederholte Haverbeck eine der Äußerungen.

2004 wurde sie erstmals verurteilt und erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits über zwei Jahre im Gefängnis in Bielefeld (NRW). 2022 war sie erneut wegen Volksverhetzung von einem Berliner Gericht zu einem Jahr Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig, die Haft wurde aber noch nicht angetreten.

Das Gericht hat zwei weitere Termine angesetzt. Der weite Weg sei viel zu anstrengend für sie, meinte die Seniorin, die immer wieder die „Gebrechen des Alters“ beklagte. „Ich finde Sie echt fit“, sagte die Richterin. Der Prozess soll am Mittwoch fortgesetzt werden.

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